Wärmebedarf des zu beheizenden Hauses ermitteln
Bei bestehenden Heizungsanlagen muss der Wärmebedarf des zu beheizenden Gebäudes neu bestimmt werden, da die Heizleistung des vorhandenen Heizkessels kein Maß für den Wärmebedarf ist. Heizkessel sind im Regelfall überdimensioniert und würden somit zu überdimensionierten Wärmepumpen führen.
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Für die Detailplanung ist die Heizlast nach DINEN 12 831-1 zu berechnen. Die Heizlast muss sowohl auf die einzelnen Räume bezogen als auch für das Gesamtgebäude vorliegen. Sie dient
als Berechnungsgrundlage für die Auswahl oder Nachrechnung der Heizflächen,
der Festlegung der Systemtemperaturen der Wärmeübergabe,
der Festlegung der Betriebsweise,
der Dimensionierung des Wärmeerzeugers,
der Dimensionierung aller weiteren Anlagenkomponenten, sowie
als Berechnungsgrundlage für den hydraulischen Abgleich.
Wärmebedarfsermittlung mittels Verbrauchsdaten
Eine überschlägige Ermittlung kann aus dem bisherigen Energieverbrauch, der zu beheizenden Wohnfläche und dem spezifischen Wärmebedarf erfolgen. Überschlägig lässt sich der Wärmebedarf wie folgt bestimmen:
Berechnung für Öl:
Berechnung für Gas:
mit:
𝑄𝑁: Wärmebedarf Gebäude (in kW)
𝐵𝑎: Jahresverbrauch Gas bzw. Öl in kWh
𝜂: Wirkungsgrad Gas bzw. Ölheizung
𝐵𝑣ℎ: Jahresvollbenutzungsstunden (in h)
𝐻𝑈: Heizwert Heizöl (in kWh/l)
Gebäudeart | Vollbenutzungsstunden Bvh in h/a |
---|---|
Einfamilienhaus | 2100 |
Mehrfamilienhaus | 2000 |
Bürohaus | 1700 |
Krankenhaus | 2400 |
Schule (einschichtiger Betrieb) | 1100 |
Schule (mehrschichtiger Betrieb) | 1300 |
Die Jahresvollbenutzungsstunden sind vom Gebäudetyp und der Klimaregion abhängig. Aus der obenstehenden Tabelle können für verschiedene Gebäudearten Jahresvollbenutzungsstunden nach der VDI 2067 entnommen werden.
HINWEIS
Der Wärmebedarf des Gebäudes zur Auswahl einer Wärmepumpe muss nach der länderspezifischen Norm (z.B. EN 12831) berechnet werden. Die Auswahl einer Wärmepumpe auf Grundlage von bisherigen Energieverbräuchen oder Richtwerten für den Gebäudewärmebedarf ist nicht zulässig. Die Wärmepumpe kann in diesem Fall stark über- oder unterdimensioniert sein.