Der Weg zur Wärmepumpe
Heizung umrüsten - Schritt für Schritt
1. Heizlastermittlung:
Der Fachbetrieb ermittelt in jedem Raum Ihres Gebäudes die Heizlast und die Eignung der Heizkörper. Zuvor kann eine grobe Einschätzung auf Basis des bisherigen Verbrauchs erfolgen. Wärmepumpen sollten auf eine maximale Vorlauftemperatur von 55°C ausgelegt werden. Jedes Grad weniger Vorlauftemperatur spart bares Geld!
2. Eignungsüberprüfung Heizkörper
Die Heizlastermittlung ergibt, ob die bestehenden Heizkörper ausreichend dimensioniert sind. Reicht die Größe nicht aus, ist es möglich entweder größere Heizkörper auszuwählen oder Wärmepumpenheizkörper von Dimplex zu installieren. Letztere können sogar in Verbindung mit einer Wärmepumpe kühlen und sorgen so für Wohlfühlatmosphäre im Sommer.
3. Auswahl Wärmepumpe
Mit der Information über die Gebäudeheizlast kann der Fachbetrieb dank des Dimplex Konfigurators schnell eine passende Lösung aus dem Dimplex Portfolio anbieten. In diesem Zuge muss bei Luft-Wasser-Wärmepumpe zuvor der passende Aufstellort bestimmt werden. Bei Sole/Wasser-Wärmepumpen muss der entsprechende Bohrplatz geprüft werden.
4. Liefer- und Leistungsvertrag
Voraussetzung für einen Förderantrag ist ein gültiger Liefer- und Leistungsvertrag. Dieser enthält das voraussichtliche Datum der Umsetzung und wird unter Vereinbarung einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen. Das bedeutet, es wird vertraglich festgehalten, dass die Liefer- und Leistungspflichten erst in Kraft treten, wenn die Förderung bewilligt ist bzw. dass der Vertrag erlischt, wenn die Förderung nicht bewilligt wird.
5. Förderantrag stellen
Mit Hilfe des Angebots haben Sie nun Klarheit über die Kosten. Nun kann der Förderantrag gestellt werden. Dies kann entweder der Installationsbetrieb oder unser Partnerunternehmen für Förderfragen, die PuR GmbH, übernehmen.
6. Beginn der Installation
Die ausgebildete Fachkraft installiert Ihre Dimplex Wärmepumpe. Dies muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten (beginnt mit Zusage der Förderung) passieren. Wird zusätzlich der Geschwindigkeitsbonus in Anspruch genommen, muss die Maßnahme schneller abgeschlossen sein, um von der vollen Förderung zu profitieren – nämlich bevor die nächstniedrigere Förderstufe in Kraft tritt.