Kältemittel und F-Gase-Verordnung

Stand: 16.05.2024

Stellungnahme zur aktuellen F-Gase Verordnung

Verordnung (EU) Nr. 517/2014, sogenannte F-Gase-Verordnung

Um den weltweiten Klimawandel und somit den Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen, soll der Einsatz Fluorierter Treibhausgase (F-Gase) drastisch eingeschränkt werden. Dies wurde 2016 im sogenannten Kigali-Amendment, einem Zusatz zum Montreal-Protokoll, auf internationaler Ebene beschlossen. Das bedeutet: Mit gesetzlichen Vorgaben sollen die Menge der verfügbaren F-Gase mit hohem GWP künstlich verknappt werden. Die Europäische Union ist hier Vorreiterin. In der sogenannten F-Gase-Verordnung aus dem Jahr 2014 ist bereits jetzt eine stufenweise Verknappung der Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen F-Gasen vorgesehen. So soll im Jahr 2030 der mittlere GWP-Wert der gesamten, jährlich in Verkehr gebrachten F-Gase-Menge nur noch 21% des gleichen Wertes aus dem Jahre 2015 betragen. Mit dem Instrument des Phase-down-Prozesses verfolgt die Europäische Union den Ansatz durch Verknappung und die damit verbundenen Preissteigerungen von F-Gasen einen Anreiz zum vermehrten Einsatz von natürlichen Kältemitteln zu schaffen.

Auswirkungen auf den Wärmepumpenmarkt

Die Verordnung (EU) 2024/573 des vom 07.02.2024 umfasst eine ganze Reihe von Verwendungsverboten in unterschiedlichen Schritten, beginnend vom Jahr 2025 an bis 2035. Die Verordnung unterscheidet bei Anlagen, die einen Kältekreislauf haben zwischen Klimaanlagen, Kälteanlagen und Wärmepumpen.
Folgende bauartabhängigen und leistungsabhängigen Verwendungsverbote sind für Wärmepumpen in Anhang IV gemäß Artikel 11 Absatz 1 aufgeführt.

Split-Wärmepumpen:

Leistung

Datum

Kältemittelverbot

Ausnahme bei Sicherheitsanforderungen

Leistung

Datum

Kältemittelverbot

Ausnahme bei Sicherheitsanforderungen

<12 kW

01.01.2027

>150 GWP

keine GWP-Grenze

01.01.2035

Alle F-Gase

keine GWP-Grenze

>12 kW

01.01.2029

>750 GWP

keine GWP-Grenze

01.01.2033

>150 GWP

keine GWP-Grenze

Monoblock-Wärmepumpen:

Leistung

Datum

Kältemittelverbot

Ausnahme bei Sicherheitsanforderungen

Leistung

Datum

Kältemittelverbot

Ausnahme bei Sicherheitsanforderungen

<12 kW

01.01.2027

>150 GWP

<750 GWP

01.01.2032

Alle F-Gase

<750 GWP

>12 kW
bis
<50 kW

01.01.2027

>150 GWP

<750 GWP

>50 kW

01.01.2030

>150 GWP

<750 GWP

Die Ausnahmen bei Sicherheitsanforderungen sind noch nicht definiert.

Die Wärmepumpen der Glen Dimplex Deutschland GmbH entsprechen derzeit den Vorgaben der neuen F-Gase-VO. Bauartabhängig und leistungsabhängig können alle von Glen Dimplex Deutschland GmbH gefertigten Wärmepumpen je nach verwendetem Kältemittel bis zum Eintrittsdatum des oben genannten jeweiligen Verwendungsverbots in Verkehr gebracht werden und auch darüber hinaus weiter bis zum Ende des Lebenszyklus betrieben werden.

Service / Wartung

In Artikel 13 – Kontrolle der Verwendung werden die Wartungsverbote von technischen Anlagen beschrieben.

Für Wärmepumpen gilt hier:
Bereits installierte Heizungswärmepumpen können weiterhin betrieben und auch repariert werden. Einzige Ausnahme sind Wärmepumpen, die ein Kältemittel mit einem GWP von mehr als 2500 verwenden. Hier sieht die aktuelle F-Gase-VO vor, dass Reparaturen am Kältekreis von Wärmepumpen ab 2032 auch mit recyceltem oder aufbereitetem Kältemittel nicht mehr gestattet sind. Funktionstüchtige Wärmepumpen dürfen über diesen Zeitpunkt hinaus weiter betrieben werden.

Glen Dimplex Deutschland GmbH hat zum aktuellen Zeitpunkt keine Wärmepumpe mit einem GWP > 2500 im Sortiment.

Synthetische Kältemitteln wie R410 oder R32 werden nur in ihrer gesamtverfügbaren Menge reduziert. Diese Mengeneinschränkung fand auch schon in der Vergangenheit statt. Die Verwendung für Reparaturzwecke ist weiterhin gestattet und hat auch keine Auswirkungen auf Garantieleistungen. Da Kältekreisläufe von Wärmepumpen ab Werk hermetisch dicht sind, sind Fälle, in denen ein Kältemittel entweichen kann äußerst selten. Für diese Fälle wird stets genug verfügbares Kältemittel zur Verfügung stehen und es gibt keine Wartungs- oder Reparaturverbote.

Wortlaut der F-Gase Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400573