CO2-Faktoren für Energieträger
Quelle: Informationsblatt CO2-Faktoren - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (2001)
Für die Berechnung von CO2-Emissionen je Energieträger sind die in untenstehender Tabelle abgebildeten Faktoren bindend. Die Faktoren sind im Einsparkonzept für alle Energieträger hinterlegt, es erfolgt eine automatische Berechnung der CO2-Emissionen.
Die CO2-Faktoren für die fossilen Brennstoffe entsprechen den Werten der "Tabellarischen Aufstellung der abgeleiteten Emissionsfaktoren für CO2: Energie & Industrieprozesse" des UBA vom 15.04.2020. Die Werte für biogene Energieträger sind aus der UBA-Studie "Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger" vom November 2019 abgeleitet. Für Biomasse Holz wird der Mittelwert der dort aufgeführten Holzarten verwendet.
Der CO2-Faktor für Strom (Energieträgerwechsel zu Strom) beruht auf der Schätzung des UBA für 2020 vom Mai. Da der sinkende CO2-Faktor für Strom perspektivisch Stromeffizienzmaßnahmen unattraktiv macht, kann für diese Effizienzmaßnahmen der doppelte CO2-Faktor angesetzt werden. Damit soll der Wichtigkeit dieser Maßnahmen Rechnung getragen werden.
Sofern bereits erneuerbare Energien zur Bereitstellung von Wärme oder Strom eingesetzt werden, ist es zulässig, den Faktor für „Erdgas“ bzw. „Strom (Effizienzmaßnahme)“ zu verwenden.
Die Anpassung der CO2-Faktoren erfolgt halbjährlich auf Basis der neuesten verfügbaren Daten.
Es ist zu beachten, dass sich die Faktoren auf den Heizwert der Energieträger beziehen. Sollte der Energieverbrauch brennwertbezogen vorliegen, ist dieser zunächst umzurechnen.
Energieträger | CO2-Faktor |
---|---|
Nah-/Fernwärme | 0,280 kgCO2/kWh |
Heizöl leicht | 0,266 |
Heizöl schwer | 0,288 |
Flüssiggas | 0,239 |
Erdgas | 0,201 |
Steinkohle | 0,335 |
Braunkohle | 0,383 |
Biomasse Holz | 0,027 |
Pellets | 0,036 |
Biogas | 0,152 |
Strom | 0,200 |