Grenzwerte Toxizität und Brennbarkeit (R32)

Liegt die Kältemittelfüllmenge unterhalb von 1,842 kg ist der Grenzwert der Toxizität ausschlaggebend für die Aufstellbedingungen.

Die Füllmenge ist Toxizitätsgrenzwert x Raumvolumen.

Der Toxizitätsgrenzwert entspricht den ATEL/ODL-Werten oder dem praktischen Grenzwert, je nachdem, welcher Wert höher ist.

R32 ATEL/ODL:

R32 Praktische Grenze:

Konzentrationsgrenzwert (Toxizität):

0,30

0,061

R32 = 1 x (0. 3) = 0. 3kg pro 1m³ Volumen

HINWEIS
Der Installateur muss pro 0,3 kg Kältemittel R32 ein Raumvolumen von 1 m³ sicherstellen.

HINWEIS
Liegt die Kältemittelfüllmenge der Anlage über 1,842 kg ist der Grenzwert der Brennbarkeit ausschlaggebend für die Aufstellbedingungen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich im Gegensatz
zum Grenzwert der Toxizität um die Raumfläche handelt.