Wärmequelle Grundwasser
Beim Vorliegen entsprechender Randbedingungen kann die thermische Energiegewinnung über das Grundwasser eine sehr effiziente Form der thermischen Nutzung des Untergrunds zu Heiz- und/oder Kühlzwecken darstellen. Bei Planung, Bau und Betrieb von Brunnenanlagen zur thermischen Nutzung des Untergrunds sind die wasserrechtlichen Vorgaben und die jeweiligen landesspezifischen Regelungen zu beachten. Zur thermischen Nutzung soll im Hinblick auf die Effizienz der Anlage wie auch auf den Grundwasserschutz vorrangig oberflächennahes Grundwasser mit freiem Grundwasserspiegel (gleiche Grundwasser führende Schicht) verwendet werden.
Bei einer Nutzung tieferer Grundwasserstockwerke sind besondere Schutzvorkehrungen erforderlich. Die Planung und Ausführung von Brunnenanlagen muss von einschlägigen Planungsbüros oder entsprechend qualifizierten Fachbetrieben des Brunnenbauerhandwerks ausgeführt werden. Hierbei sind die Empfehlungen der Richtlinie VDI 4640 Blatt 2 zu beachten. Unbedingt erforderlich sind Informationen über die Ergiebigkeit des Grundwasserstocks und die chemische Zusammensetzung des Grundwassers. Zur Beurteilung ist eine Probebohrung zu empfehlen, die später zum Brunnen ausgebaut werden kann. Die Herstellerempfehlungen zur Qualität des Brunnenwassers sind zu beachten (siehe hier). Bei nicht den Herstellervorgaben entsprechender Wasserqualität kann entweder ein Wärmepumpenmodell mit geeignetem Verdampfer (Edelstahl-Wärmeübertrager) oder ein Zwischenkreis mit geschraubtem Edelstahl-Plattenwärmetauscher (siehe hier und hier) zur Anwendung kommen. Der Verdampfer ist vor Frostschäden zu schützen, beispielsweise durch eine Temperaturüberwachung oder durch einen Zwischenkreis, der mit einer Frostschutzmischung betrieben wird. Die Herstellervorgaben sind zu beachten. Der Zwischenkreis erfordert einen zusätzlichen Energieaufwand für den Betrieb der Solepumpe und reduziert die Wärmequellentemperatur um etwa 3 K, was zu einer verminderten Arbeitszahl führt.
Für Kleinanlagen ist Grundwasser eine eher schlecht einschätzbare Wärmequelle, wenn nicht Erfahrungen mit Anlagen in nächster Nähe vorliegen, denn der Aufwand für eine Probebohrung ist sehr groß. Die Probebohrung ist nicht nutzbar, wenn sich daraus keine Eignung ergibt. Für große Anlagen sind die Kosten für eine Probebohrung und für einen Pumpversuch von geringerer Bedeutung, hier sind auch größere Tiefen (bis 50 m) wirtschaftlich vertretbar. Die wichtigsten Kriterien für eine Systementscheidung und die Vorplanung sind im Folgenden zusammengefasst:
Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die untere Wasserbehörde
Abstand zwischen Saug- und Schluckbrunnen: mindestens 15 m in Fließrichtung des Grundwasserstroms
empfohlener Mindestabstand von Bohrungen zu bestehenden Gebäuden: 2 m
Die Standsicherheit von Gebäuden darf nicht gefährdet werden.
Temperaturbereich des Grundwassers | 7...12 °C |
Einsatzbereich der Wasser/Wasser-Wärmepumpe | 7...25 °C |
Richtwert für die benötigte Wassermenge | min. 2 m3/h für 10 kW Heizleistung bzw. |
Verfügbarkeit
Ganzjährig
Nutzungsmöglichkeit
monovalent
monoenergetisch
bivalent (alternativ, parallel, teilparallel)
bivalent regenerativ
Erschließungsaufwand
Genehmigungsverfahren (untere Wasserbehörde)
Förderbrunnen / Schluckbrunnen mit luftdichtem Abschluss der Brunnenköpfe
Wasserbeschaffenheit (Wasseranalyse)
Rohrleitungssystem
Brunnenpumpe
Erdarbeiten / Baumaßnahmen
Wartungshinweise Um einen sicheren Betrieb der Wärmepumpe gewährleisten zu können ist diese in regelmäßigen Abständen zu warten. Folgende Arbeiten können auch ohne spezielle Ausbildung ausgeführt werden:
Reinigung des Innenraums der Wärmepumpe
Reinigung des Primärkreises (Schmutzfänger, Schwebstofffilter,…)
Zusätzlich ist auch die Dichtigkeit der Wärmepumpe und die Funktionsfähigkeit des Kältemittelkreislaufs in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
HINWEIS
Weitere Informationen und länderspezifische Normen zur Dichtheitsprüfung von Wärmepumpen finden Sie unter www.glendimplex.de/wartungsvertraege.
HINWEIS Weitere Informationen zur Wartung von Wärmepumpen sind der Montageanweisung der Wärmepumpe zu entnehmen.
Arbeiten am kältemittelführenden Bauteilen dürfen nur von entsprechend geschultem und unterwiesenem Personal durchgeführt werden.