Gewährleistung der Frostsicherheit
Bei Wärmepumpen, die im Freien stehen oder mit Außenluft durchströmt werden, sind Maßnahmen zu ergreifen, um bei Stillstandszeiten oder Störungen ein Einfrieren des Heizungswassers in der Wärmepumpe zu verhindern.
Bei Unterschreitung eines Mindesttemperaturniveaus am Frostschutzfühler (Vorlauffühler) der Wärmepumpe werden automatisch die Heizungs- und Zusatzumwälzpumpen aktiviert, um die Frostsicherheit zu gewährleisten.
Bei monoenergetischen oder bivalenten Anlagen wird bei Wärmepumpen-Störungen der zweite Wärmeerzeuger freigegeben um die Frostsicherheit zu gewährleisten.
ACHTUNG
Bei Heizungsanlagen mit Sperrzeiten der Energieversorgungsunternehmen (EVU) muss die Versorgungsleitung für den Wärmepumpenmanager an Dauerspannung (L/N/PE~230 V, 50 Hz) liegen und ist aus diesem Grund vor dem EVU-Sperrschütz abzugreifen bzw. an den Haushaltsstrom anzuschließen.
ACHTUNG
Zur Gewährleistung der Frostschutzfunktion der Wärmepumpe darf der Wärmepumpenmanager nicht spannungsfrei geschaltet und die Wärmepumpe muss durchströmt werden.
Frostschutz mittels Wasser-Glykol-Gemisch
HINWEIS
Aufgrund des verbauten Durchflusssensors darf die Wärmepumpe auf der Heizungsseite nicht mit einem Wasser-Glykol-Gemisch betrieben werden.
Bei Wärmepumpenanlagen, bei denen ein Stromausfall nicht erkannt werden kann (z. B. in einem Ferienhaus), kann das Heizsystem bei Wärmepumpen mit Durchflussschalter mit einem Wasser-Glykol-Gemisch befüllt werden.
Bei Wärmepumpen mit Durchflusssensor und digitaler Volumenstrommessung ist der Betrieb mit Wasser-Glykol-Gemisch hingegen nicht zulässig. In diesem Fall muss das Heizsystem mit einem geeigneten Zwischen-Wärmetauscher ausgestattet werden. Die Sekundärseite ((1) Heizungssystem) kann mit einem Wasser-Glykol-Gemisch befüllt werden, während die Primärseite ((2) zwischen Wärmepumpe und Wärmetauscher) mit Heizungswasser gefüllt und mit einer geeigneten automatischen Entleerung (3) versehen sein muss.
In dauerhaft bewohnten Gebäuden wird der Einsatz von Frostschutzmitteln im Heizwasser nicht empfohlen, da die Frostsicherheit über die Regelung der Wärmepumpe weitestgehend sichergestellt wird und das Frostschutzmittel die Effizienz des Heizungssystems verschlechtert.
Manuelle Entleerung
Bei Wärmepumpen, die frostgefährdet aufgestellt sind, ist eine manuelle Entleerung vorzusehen. Bei Außerbetriebnahme der Wärmepumpe oder bei Stromausfall ist die Wärmepumpe und die Heizwasserverbindungsleitung (Vor- und Rücklauf) zu entleeren und ggfs. auszublasen.