Sicherheitsbereich bei um 200 mm erhöhter Aufstellung

Wird das Gerät mittels Streifenfundament oder anderer geeigneter Mittel um 200 mm über der Aufstellfläche aufgeständert, ist ein Sicherheitsbereich (2) von 1 Meter umlaufend, um das Gerät einzuhalten. In diesem Bereich dürfen sich keine Zündquellen, wie Steckdosen, Lichtschalter, Lampen, elektrische Schalter oder andere dauerhafte Zündquellen sowie Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen, Lichtschächte, Öffnungen zur Kanalisation und dergleichen befinden. Weiterhin sind dort Brandlasten zu vermeiden. Offene Abläufe zu einer tieferen Fläche sind zulässig, wenn sich dort im Umkreis von einem Meter keine Abläufe ins Kanalsystem befinden. Innerhalb des Sicherheitsbereiches sind Gebäudedurchbrüche luftdicht auszuführen. Der Sicherheitsbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. Das Gerät ist so zu positionieren, dass im Falle einer Leckage kein Kältemittel in benachbarte Gebäude gelangt. Wenn das Gerät auf einem vollflächigen Fundament aufgestellt werden soll, wird empfohlen dieses im Bereich des Kondensataustritts auszusparen, um Anschlussarbeiten am Kondensatablauf problemlos durchführen zu können. Im Sicherheitsbereich dürfen keine baulichen Veränderungen erfolgen, durch die der Sicherheitsbereich verletzt wird.

(1) Seitlicher Mindestabstand: 1,0 m

(2) Seitlicher Serviceabstand: 0,8 m

Zusätzliche Vorgaben:

  • Ansaugseitiger Mindestabstand: 0,3 m

  • Aufstellung in Senken nicht gestattet

 

Sicherheitsbereich (erhöhte Aufstellung) der Wärmepumpe

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Sicherheitsbereich (erhöhte Aufstellung) bei Eckaufstellung

  • Beispiel für eine wandnahe Aufstellung

  • maximal 2 Wände zulässig

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Sicherheitsbereich (erhöhte Aufstellung) bei Freifeldaufstellung

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