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Gewährleistung der Frostsicherheit

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Bei Wärmepumpen, die im Freien stehen oder mit Außenluft durchströmt werden, sind Maßnahmen zu ergreifen, um bei Stillstandszeiten oder Störungen ein Einfrieren des Heizungswassers in der Wärmepumpe zu verhindern. Bei Unterschreitung eines Mindesttemperaturniveaus am Frostschutzfühler (Vorlauffühler) der Wärmepumpe werden automatisch die Heizungs- und Zusatzumwälzpumpen aktiviert, um die Frostsicherheit zu gewährleisten. Bei monoenergetischen oder bivalenten Anlagen wird bei Wärmepumpen-Störungen der zweite Wärmeerzeuger freigegeben um die Frostsicherheit zu gewährleisten.

ACHTUNG
Bei Heizungsanlagen mit Sperrzeiten der Energieversorgungsunternehmen  (EVU) muss die Versorgungsleitung für den Wärmepumpenmanager an Dauerspannung (L/N/PE~230 V, 50 Hz) liegen und ist aus diesem Grund vor dem EVU-Sperrschütz abzugreifen bzw. an den Haushaltsstrom anzuschließen.

Bei Wärmepumpenanlagen, an denen ein Stromausfall nicht erkannt werden kann (z.B. Ferienhaus), ist das Heizsystem mit einem geeigneten Frostschutz zu füllen.

HINWEIS
Wird die Wärmepumpe mit einen Wasser-Glykol-Gemisch mit einem Glykolanteil von 25% betrieben, verschlechtert sich die Effizienz beim Heizen und Kühlen um ca. 15%.

In dauerhaft bewohnten Gebäuden wird der Einsatz von Frostschutzmitteln im Heizwasser nicht empfohlen, da die Frostsicherheit über die Regelung der Wärmepumpe weitestgehend sichergestellt wird und das Frostschutzmittel die Effizienz des Heizungssystems verschlechtert.

Bei Wärmepumpen, die frostgefährdet aufgestellt sind, ist eine manuelle Entleerung vorzusehen. Bei Außerbetriebnahme der Wärmepumpe oder bei Stromausfall ist die Wärmepumpe und die Heizwasserverbindungsleitung (Vor- und Rücklauf) zu entleeren und ggfs. auszublasen.

ACHTUNG
Die hydraulische Einbindung muss so erfolgen, dass die Wärmepumpe – und somit die integrierten Fühler – auch bei Sondereinbindungen oder bivalentem Betrieb immer durchströmt werden.

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