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9.3. Absicherung des Heizwasserdurchsatzes

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Der Mindestheizwasserdurchsatz der Wärmepumpe ist in jedem Betriebszustand der Heizungsanlage
sicherzustellen. Dieses kann z.B. durch Installation eines doppelt differenzdrucklosen Verteilers
erreicht werden.


Der Maximalvolumenstrom darf nicht überschritten werden, um die Funktion des eingebauten
Mikroblasenabscheiders sicherzustellen.


Der angegebene Nenndurchfluss der LA 1118CP von 0,95 m³/h ist in jedem Betriebszustand zu
gewährleisten. Ein eingebauter Durchflusssensor überwacht den notwendigen Mindestdurchfluss.
ACHTUNG: Bei Auslegungstemperaturen des Heizungssystems unter 30 °C im Vorlauf (z.B.
Betonkernaktivierung) ist bei Luft/Wasser-Wärmepumpen zwingend auf den maximalen
Volumenstrom mit 5 K Spreizung bei A7/W35 auszulegen.


Bei niedrigeren Vorlauftemperaturen ist ein höherer Volumenstrom vorzusehen. Folgende Spreizungen
werden im Auslegungspunkt empfohlen:


• 35°C: ca. 5 K Spreizung, jedoch auf keinen Fall unter Mindest-Heizwasserdurchsatz
• 45°C: ca. 7 K Spreizung, jedoch auf keinen Fall unter Mindest-Heizwasserdurchsatz
• 55°C: max. 10 K Spreizung, jedoch auf keinen Fall unter Mindest-Heizwasserdurchsatz
• 65°C: max. 10 K Spreizung, jedoch auf keinen Fall unter Mindest-Heizwasserdurchsatz


Bei Anlagen mit extrem niedrigen Systemtemperaturen (Rücklauftemperaturen < 25°C) ist bei
Planungen eine max. Spreizung von 5 K im Auslegungspunkt vorzugeben. Bei Anlagen zum Heizen und
Kühlen ist auf den höchsten geforderten Wasserdurchsatz (Heizwasser- oder Kühlwasserdurchsatz)
auszulegen.


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