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Luftaustritt über das Dach geführt, keine Wand näher als 3 m | +3 dB(A) | |
Luftaustritt an einer Wand, Abstand zum Gerät bis zu 3 m | +6 dB(A) | |
Luftaustritt in einer Ecke, Abstand zum Gerät jeweils bis zu 3 m | +9 dB(A) | |
Luftaustritt zw. zwei Wänden, Abstand zw. den Wänden bis zu 5 m | +9 dB(A) | |
Luftaustritt unter einem Vordach, Höhe des Vordaches bis zu 5m | +9 dB(A) |
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Abschirmung
Wird die Wärmepumpe so aufgestellt, dass das eigene Gebäude abschirmend gegenüber dem maßgeblichen Immissionsort wirkt, können entsprechend dem LAI-Leitfaden folgende Pegel vom Beurteilungspegel abgezogen werden:
Bei Aufstellung vor dem Haus mit Sichtkontakt zum maßgeblichen Immissionsort | 0 dB(A) | |
Bei Aufstellung neben dem Haus, falls die Wärmepumpe vom maßgeblichen Immissionsort aus nicht sichtbar ist* | 5 dB(A) | |
Bei Aufstellung hinter dem Haus (vom maßgeblichen Immissionsort aus gesehen)* | 15 dB(A) |
*In beiden Fällen ist zu prüfen, ob dann nicht ein anderer Immissionsort maßgeblich wird (Nachbargebäude auf einer anderen Gebäudeseite).
Außer der Eigenabschirmung von schallabstrahlenden Gebäuden sind keine Abschirmungen zu berücksichtigen.
Mit DI ≤ -15 dB für die Immissionsort abgewandte Seite des Gebäudes darf nur gerechnet werden, wenn sich ihr gegenüber keine reflektierende Fläche (z.B. Wand eines Gebäudes) befindet.