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Wärmebedarf des zu beheizenden Hauses

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Bei bestehenden Heizungsanlagen muss der Wärmebedarf des zu beheizenden Gebäudes neu bestimmt werden, da die Heizleistung des vorhandenen Heizkessels kein Maß für den Wärmebedarf ist. Heizkessel sind im Regelfall überdimensioniert und würden somit zu überdimensionierten Wärmepumpen führen. Die genaue Berechnung des Wärmebedarfs erfolgt nach länderspezifischen Normen (z.B. EN 12831). Eine überschlägige Ermittlung kann aus dem bisherigen Energieverbrauch, der zu beheizenden Wohnfläche und dem spezifischen Wärmebedarf erfolgen. Überschlägig lässt sich der Wärmebedarf wie folgt bestimmen:

Berechnung für Öl:

Ba * η * Hu

QN =

_______________________

Bvh

Berechnung für Gas:

Ba * η

QN =

_______________________

Bvh

Vereinfachte Berechnung:

Ba

QN =

_______________________

2500

mit:

  • QN = Wärmebedarf Gebäude (in kW)

  • Ba = Jahresverbrauch Gas bzw. Öl in kWh

  • η = Wirkungsgrad Gas bzw. Ölheizung

  • Bvh = Jahresvollbenutzungsstunden (in h)

  • Hu = Heizwert Heizöl (in kWh/l)

Die Jahresvollbenutzungsstunden sind vom Gebäudetyp und der Klimaregion abhängig. Aus der folgenden Tabelle können für verschiedene Gebäudearten Jahresvollbenutzungsstunden nach der VDI 2067 entnommen werden.

Gebäudeart

Vollbenutzungsstunden Bvh in h/a

Einfamilienhaus

2100

Mehrfamilienhaus

2000

Bürohaus

1700

Krankenhaus

2400

Schule (einschichtiger Betrieb)

1100

Schule (mehrschichtiger Betrieb)

1300

Tabelle: Jahresvollbenutzungsstunden Bvh für verschiedene Gebäudearten

Der spezifische Wärmebedarf bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die im Zeitraum zwischen 1980 und 1994 gebaut wurden, liegt bei ca. 80 W/m2. Bei Häusern, die vor 1980 gebaut und noch keine zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen vorgenommen wurden, liegt er bei 100 W/m2 bis 120 W/m2. Bei bestehenden Anlagen ist der Ist-Zustand der Anlage zu berücksichtigen.

HINWEIS Der Wärmebedarf des Gebäudes zur Auswahl einer Wärmepumpe muss nach der länderspezifischen Norm (z.B. EN 12831) berechnet werden. Die Auswahl einer Wärmepumpe auf Grundlage von bisherigen Energieverbräuchen oder Richtwerten für den Gebäudewärmebedarf ist nicht zulässig. Die Wärmepumpe kann in diesem Fall stark über- oder unterdimensioniert sein.

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