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Anforderungen an die Mindestaufstellfläche (R32)

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Allgemein

Die mit dem Kältemittel R32 betriebenen Wärmepumpen sind Geräte, welche gemäß den Anforderungen
der EN 378-1_4:2016 installiert werden müssen. Im Hinblick auf die Norm muss sichergestellt werden, dass der Aufstellraum eine ausreichende Größe aufweist, damit die Grenzwerte für Toxizität und Entflammbarkeit in Innenräumen nicht überschritten werden.

Bei der Betrachtung für die Mindestaufstellfläche des Raums ist die Füllmenge der Anlage ausschlaggebend. Beachten Sie hierbei, dass durch Verlängerung der Anschlussleitungen des Gerätes eine geänderte Füllmenge der Anlage resultieren kann. Überprüfen Sie daher, ob der Aufstellraum auch unter Berücksichtigung einer etwaig höheren Kältemittelfüllmenge geeignet ist. Als Aufstellraum gilt hierbei jeder Raum der kältemittelhaltige Bauteile (Inneneinheit, Außeneinheit, Kältemittelleitungen) enthält oder in den Kältemittel freigesetzt werden kann. Mehrere Räume, die über geeignete Öffnungen (die nicht geschlossen
werden können) zwischen den einzelnen Räumen verfügen oder sich auf eine gemeinsame Lüftungszu-, Rücklauf- oder Abluftanlage beziehen, die den Verdampfer oder den Kondensator nicht enthält, sind als ein einziger Raum zu behandeln.

Grundsätzlich sollte bei den Verlegearbeiten darauf geachtet werden, dass die Kältemittelleitungen auf ein nötiges Minimum beschränkt werden.

Für die Überprüfung der erforderlichen Aufstellbedingungen gehen Sie wie folgt vor:
Bestimmung der Kältemittelfüllmenge:
Achten Sie darauf, dass durch die Verlängerung der Anschlussrohrleitungen eine veränderte Kältemittelfüllmenge notwendig sein kann.

Überprüfen Sie in den Tabellen der jeweiligen Wärmepumpe, ob die Aufstellbedingungen für den Betrieb der Wärmepumpe ausreichend sind.

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