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Kondensatableitung System E

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Es ist eine frostfreie Kondensatableitung zu gewährleisten. Um einen einwandfreien Abfluss sicher zu stellen, muss die Wärmepumpe waagerecht stehen.

HINWEIS
Die Frostgrenze ④ kann nach Klimaregion variieren. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Länder zu berücksichtigen.

Variante 1

Das im Betrieb anfallende Kondensat muss senkrecht in ein Fundament mit Kiesschüttung abgeleitet werden. Eine tägliche Versickerungskapazität von mindestens 1,5 Liter pro kW Heizleistung der Wärmepumpe ist vorzusehen, wobei der Durchmesser des Kondensatwasserrohres mindestens 50 mm betragen sollte.

HINWEIS

Das Kondensatwasserrohr ist senkrecht zu montieren, um Vereisung im Winter zu vermeiden. Wenn die Kondensatleitung frostgefährdet ist, ist eine Begleitheizung (Sonderzubehör) vorzusehen.

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Variante 2

Das Kondensat wird über eine im Erdreich verlegte Kondensatleitung in einen Schmutz-, Regen- oder Drainagekanal eingeleitet. In der Kondensatleitung ist unterhalb der Frostgrenze ④ ein Siphon angeordnet. Der Wasserspiegel im Siphon verhindert hierbei, dass Kältemittel bei einer möglichen Leckage in den Kanal gelangen kann. Hebeanlagen sind unzulässig! Der Siphon ist mit einer minimalen Sperrflüssigkeitshöhe von 300 mm auszuführen.

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Variante 3

Die freie Ableitung ist nur in Klimazonen mit kurzen Frostperioden zu empfehlen. In kälteren Klimazonen ist die Kondensatleitung in frostgefährdeten Bereichen mit einer entsprechend dimensionierten und geregelten elektrischen Begleitheizung an der gedämmten Kondensatleitung auszustatten.

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Variante 4

Die Kondensatleitung darf in das Gebäude geführt werden. Die Wanddurchführung ist hier luftdicht auszuführen. Der Anschluss der Leitung im Gebäude an die Abwasserleitung muss zwingend mit einem Siphon versehen werden. Der Siphon muss vor Austrocknung geschützt werden. Ist dies nicht sicher möglich, ist ein Siphon vorzusehen, der bei Trockenlauf schließt. Hebeanlagen sind nicht zulässig.

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