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Sperrzeiten der EVU

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Die meisten Energieversorgungsunternehmen (EVU) bieten für Wärmepumpen ein Sonderabkommen mit einem günstigeren Strompreis an. Dafür muss nach der Bundestarifverordnung das EVU in der Lage sein, bei Lastspitzen im Versorgungsnetz, Wärmepumpen abzuschalten und zu sperren. Während der Sperrzeiten steht die Wärmepumpenanlage zur Wärmeerzeugung des Hauses nicht zur Verfügung. Deshalb ist in den Wärmepumpen-Freigabezeiten Energie nachzuschieben, was zur Folge hat, dass die Wärmepumpe oder der zweite Wärmeerzeuger entsprechend größer zu dimensionieren ist.

Dimensionierung Die errechneten Wärmebedarfswerte für die Heizungs- und Warmwasserbereitung sind zu addieren. Bei monovalenten Betrieb ohne Soll auf die Zuschaltung eines einen zusätzlichen 2. Wärmeerzeugers während der Sperrzeit verzichtet werden, muss die Summe der Wärmebedarfswerte mit dem Dimensionierungsfaktor f multipliziert und die Wärmepumpe entsprechend größer ausgelegt werden. Bei monoenergetischen bzw. bivalenten Anlagen kann auch der zweite Wärmeerzeuger die zusätzlich benötigte Leistung zur Verfügung stellen.

Berechnungsgrundlage:

Sperrdauer (gesamt)

Dimensionierungsfaktor

2 h

1,1

4 h

1,2

6 h

1,3

Tabelle: Dimensionierungsfaktor f zur Berücksichtigung von Sperrzeiten

Aufgrund der Vielzahl an Netzbetreibern wird die EVU-Sperre sehr unterschiedlich eingesetzt. Die Bandbreite geht von täglich fest definierten Sperren bis zu sporadischen, lastabhängigen Sperren, die nur bei Lastspitzen im Netz sporadisch eingesetzt werden.

HINWEIS
In der Praxis liefern überdimensionierte Wärmepumpe mit kurzen Laufzeiten oft schlechtere Arbeitszahlen. Deshalb ist es sinnvoll den höheren theoretischen Leistungsbedarf durch EVU-Sperren zumindest teilweise über den zweiten Wärmeerzeuger abzudecken. Einen Großteil des Jahres kann die Wärmepumpe den zusätzlichen Wärmebedarf mit abdecken, da nur bei niedrigen Außentemperaturen und gleichzeitig hohem Wärmebedarf eine Unterstützung der Wärmepumpe durch einen zweiten Wärmeerzeuger erforderlich ist.

HINWEIS
Sobald ein Signal für die Sperre der Wärmepumpe gesetzt wird,  muss das Signal für mindestens 10 Minuten aktiv sein. Nach dem Abfall des Signals darf dieses frühestens nach 10 Minuten wieder aktiviert werden.

Im Allgemeinen genügt bei massiv gebauten Häusern, insbesondere bei Fußbodenheizung, das vorhandene Wärmespeichervermögen, um auch die maximale Sperrzeitdauer von zwei Stunden mit nur geringer Komforteinbuße zu überbrücken, so dass auf die Zuschaltung des zweiten Wärmeerzeugers (z.B. Heizkessel) während der Sperrzeit verzichtet werden kann. Die Leistungserhöhung der Wärmepumpe oder des zweiten Wärmeerzeugers ist jedoch wegen der erforderlichen Wiederaufheizung der Speichermassen erforderlich.

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