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Aufstellbedingungen System C

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Es gelten die Allgemeinen Anforderungen für außen aufgestellte Wärmepumpen:

Allgemeine Anforderung für außen aufgestellte Wärmepumpen

Für Aufstellung und Betrieb der Anlage sind diese Vorgaben vorrangig und bindend einzuhalten. Hierfür ist die anlagenerrichtende Fachfirma verantwortlich.

Die Wärmepumpe, insbesondere ihr Kältekreis, ist vor Beschädigungen bei der Aufstellung und bei sonstigen Baumaßnahmen zu schützen.

Achtung
Brennbares Kältemittel R290 (Propan): Sicherheitsbereich muss zwingend eingehalten werden.

Achtung
Im Sicherheitsbereich dürfen keine Zündquellen vorhanden sein

Achtung
Die Wärmepumpe ist ausschließlich für die Aufstellung im Freien konzipiert. Die Aufstellung in Senken, Schächten oder Bereichen, die keine freie Abströmung oder Luftwechsel zulassen, ist nicht zulässig.

Das Gerät stellt eine dauerhaft technisch dichte Anlage dar. In seltenen Fällen kann es jedoch zu Undichtigkeiten des Platten Wärmeübertragers durch Einfrieren kommen. Das Risiko ist insbesondere
erhöht, wenn Manipulationen der Schmutzfänger erfolgen, nicht die Anforderungen an die Füllung des hydraulischen Kreises eingehalten werden oder Mindestdurchflüsse nicht eingehalten werden.

Achtung
Es kann zu einem Übertritt von Propan in den Hydraulikkreis kommen. Deswegen muss die Abblaseleitung eines Sicherheitsventils im Innern von Gebäuden ins Freie führen.

Im Umkreis der Entlassungsöffnung sollten keine Senken, Schächte, Abläufe in die Kanalisation oder dauerhafte Zündquellen vorhanden sein.

Alternativ können auch andere Maßnahmen umgesetzt werden, um das Risiko zu minimieren. Zum Beispiel durch ein indirektes System mit einem weiteren Plattenwärmetauscher zur hydraulischen Trennung des Primär- und Sekundärkreislaufes oder durch ein Gasabscheidesystem mit Überwachung durch Propan-Gaswarnsensoren. Diese Maßnahmen sind bauseits gemäß den national bzw. regional gültigen Vorschriften, Richtlinien und Normen abzustimmen.

Hydraulische Einbidung

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