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10.9. Zweiter Wärmeerzeuger – Bivalente Einbindung

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Grenztemperatur
Die Außentemperatur, bei der die Wärmepumpe den Wärmebedarf gerade noch deckt, wird
Grenztemperatur 2. Wärmeerzeuger oder auch Bivalenzpunkt genannt. Dieser Punkt ist
gekennzeichnet durch den Übergang vom reinen Wärmepumpenbetrieb zum bivalent-parallelen
Betrieb gemeinsam mit Tauchheizkörper oder Heizkessel.


Der theoretische Bivalenzpunkt kann vom optimalen abweichen. Besonders in den Übergangszeiten
(kalte Nächte, warme Tage) kann durch einen niedrigeren Bivalenzpunkt der Energieverbrauch
entsprechend den Wünschen und Gewohnheiten des Betreibers gesenkt werden. Deshalb kann am
Wärmepumpenmanager eine Grenztemperatur für die Freigabe des 2. Wärmeerzeugers im Menü
eingestellt werden.


Die Grenztemperatur muss nur bei monoenergetischen Anlagen oder bei bivalenten Anlagen in
Kombination mit Heizkesseln eingestellt werden. Bei monoenergetischem Betrieb wird eine
Grenztemperatur von -5 °C angestrebt. Die Grenztemperatur wird ermittelt aus dem
außentemperaturabhängigen Gebäudewärmebedarf und der Heizleistungskurve der Wärmepumpe.


Hydraulischer Einbindungsvorschlag:
Kapitel 13.2: - System E im bivalenten Betrieb (Seite 97)

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