Kondensatleitung für Wärmepumpen mit brennbarem Kältemittel LA 33TPR / LA 60P-TUR
Es ist eine frostfreie Kondensatableitung zu gewährleisten. Um einen einwandfreien Abfluss sicher zu stellen, muss die Wärmepumpe waagerecht stehen.
HINWEIS
Die Frostgrenze ④ kann ja nach Klimaregion variieren. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Länder zu berücksichtigen.
Variante 1
Das im Betrieb anfallende Kondensat muss senkrecht in ein Fundament mit Kiesschüttung abgeleitet werden. Eine tägliche Versickerungskapazität von mindestens 1,5 Liter pro kW Heizleistung der Wärmepumpe ist vorzusehen, wobei der Durchmesser des Kondensatwasserrohres mindestens 50 mm betragen sollte.
HINWEIS
Das Kondensatwasserrohr ist senkrecht zu montieren, um Vereisung im Winter zu vermeiden.
Variante 2
Das Kondensat wird über eine im Erdreich verlegte Kondensatleitung
in einen Schmutz-, Regen- oder Drainagekanal eingeleitet. In der Kondensatleitung ist unterhalb der Frostgrenze ④ ein Siphon angeordnet. Der Wasserspiegel im Siphon verhindert hierbei, dass Kältemittel bei einer möglichen Leckage in den Kanal gelangen kann. Hebeanlagen sind unzulässig! Der Siphon ist mit einer minimalen Sperrflüssigkeitshöhe von 300 mm auszuführen. Die Dichtheit und korrekte Funktion des Kondensatablaufs ist im Rahmen von Wartungsarbeiten zu kontrollieren und sicherzustellen.
Variante 3
Die freie Ableitung ist nur in Klimazonen mit kurzen Frostperioden
zu empfehlen. In kälteren Klimazonen ist die Kondensatleitung
in frostgefährdeten Bereichen mit einer entsprechend dimensionierten
und geregelten elektrischen Begleitheizung an der gedämmten Kondensatleitung auszustatten.
HINWEIS
Die Begleitheizung muss für den Einsatz in einem explosionsgeschützten Bereich zugelassen sein (Gerätekategorie 3G). Das anfallende Kondensat ist in einen
frostfreien oder beheizten Abfluss zu leiten.
Achtung
Die direkte Einleitung des Kondensats in einen Schmutz-,
Regen-, Drainagekanal ist unzulässig!