Die 3-Liter-Regel aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird zur Definition von Klein- und Großanlagen sowie als Vorgabe für den Bau von Trinkwasser-Installationen genutzt.

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 definiert Bau- und Betriebsanforderungen an Anlagen zur Bereitstellung von hygienisch einwandfreiem Trinkwarmwasser unter besonderer Berücksichtigung und Maßnahmen zur Verminderung des Legionellen Wachstums in Trinkwasseranlagen.

Unterschieden werden Kleinanlagen und Großanlagen.

Teil der Definition zur Unterscheidung von Groß- und Kleinanlagen ist die sogenannte 3-Liter-Regel.

Unabhängig vom Vorhandensein einer Großanlage ist nach Trinkwasserverordnung jeder Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (auch von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden) dafür verantwortlich, dass keine Krankheitserreger in schädigenden Konzentrationen durch das Trinkwasser verteilt werden (§ 4 TrinkwV 2001).


Übersicht über Klein- und Großanlagen

Ein- und Zwei-familienhaus

egal

egal

-

Kleinanlage

-

anderes Gebäude

<400 Liter

3 Liter

-

Kleinanlage

alle Rohrleitungen 3 Liter

anderes Gebäude

>400 Liter

3 Liter

-

Großanlage

alle Rohrleitungen 3 Liter

anderes Gebäude

>400 Liter

>3 Liter

Einbau einer Zirkulation

Großanlage

alle Rohrleitungen 3 Liter

anderes Gebäude

<400 Liter

>3 Liter

Einbau einer Zirkulation

Großanlage

alle Rohrleitungen 3 Liter


Kleinanlagen

Kleinanlagen sind im DVGW-Arbeitsblatt W 551 definiert als Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer in:

Abgrenzung

Bauanforderung

Betriebsanforderung

keine Vorgaben zur Betriebstemperatur, aber:

Bei Bedarf (Nach längerem Stillstand): thermische Desinfektion2) empfohlen

Zusammenfassung


Großanlagen

Großanlagen sind Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer, z. B. in:

Abgrenzung

Bauanforderung

Betriebsanforderung

Zusammenfassung

Bei Großanlagen muss entweder das Wasser am Warmwasseraustritt des Speichers auf mindestens 60 °C erwärmt werden. Alternativ ist auch ein Austausch des kompletten Speichervolumens (Nutzinhalt) innerhalb von 72 Stunden zulässig.