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7.2. Emission und Immission

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Der gesamte, von einer Schallquelle ausgesandte
Schall (Schallereignis) wird als Schallemission
bezeichnet. Emissionen von Schallquellen
werden in der Regel als Schallleistungspegel
angegeben. Die Einwirkung von Schall auf einen [Grafik/Zeichnung]
bestimmten Ort nennt man Schallimmission.
Schallimmissionen können als Schalldruckpegel
gemessen werden. Die Abbildung unterhalb
stellt grafisch den Zusammenhang zwischen
Emissionen und Immissionen dar.

Lärmimmissionen werden in dB(A) gemessen,
dabei handelt es sich um Schallpegelwerte, die
auf die Empfindlichkeit des menschlichen
Gehörs bezogen sind. Als Lärm bezeichnet man
Schall, der Nachbarn oder Dritte stören,
gefährden, erheblich benachteiligen oder [Grafik/Tabelle]
belästigen kann. Richtwerte für Lärm an
Immissionsorten außerhalb von Gebäuden sind
in der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau"
oder in der „Technischen Anleitung zum Schutz
gegen Lärm" (TA-Lärm) festgelegt. In der Tabelle
unterhalb sind die Anforderungen gemäß TALärm
aufgeführt.

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