Die 3-Liter-Regel aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird zur Definition von Klein- und Großanlagen sowie als Vorgabe für den Bau von Trinkwasser-Installationen genutzt.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 definiert Bau- und Betriebsanforderungen an Anlagen zur Bereitstellung von hygienisch einwandfreiem Trinkwarmwasser unter besonderer Berücksichtigung und Maßnahmen zur Verminderung des Legionellen Wachstums in Trinkwasseranlagen.
Unterschieden werden Kleinanlagen und Großanlagen.
Teil der Definition zur Unterscheidung von Groß- und Kleinanlagen ist die sogenannte 3-Liter-Regel.
Unabhängig vom Vorhandensein einer Großanlage ist nach Trinkwasserverordnung jeder Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (auch von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden) dafür verantwortlich, dass keine Krankheitserreger in schädigenden Konzentrationen durch das Trinkwasser verteilt werden (§ 4 TrinkwV 2001).
Übersicht über Klein- und Großanlagen
Ein- und Zwei-familienhaus | egal | egal | - | - | |
anderes Gebäude | <400 Liter | ≤3 Liter | - | alle Rohrleitungen ≤3 Liter | |
anderes Gebäude | >400 Liter | ≤3 Liter | - | alle Rohrleitungen ≤3 Liter | |
anderes Gebäude | >400 Liter | >3 Liter | Einbau einer Zirkulation | alle Rohrleitungen ≤3 Liter | |
anderes Gebäude | <400 Liter | >3 Liter | Einbau einer Zirkulation | alle Rohrleitungen ≤3 Liter |
Kleinanlagen
Kleinanlagen sind im DVGW-Arbeitsblatt W 551 definiert als Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer in:
Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern – unabhängig vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung,
Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt kleiner oder gleich 400 Liter und einem Inhalt kleiner oder gleich 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt.
Abgrenzung
Volumen des Trinkwasserspeichers < 400 Liter (gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser)
Leitungsvolumen1) < 3 Liter
Information des Nutzers zu Gesundheitsrisiken bei Betrieb mit geringen Temperaturen ist erforderlich
Bauanforderung
Erreichen einer Austrittstemperatur am Trinkwasserspeicher > 60 °C muss möglich sein
Betriebsanforderung
keine Vorgaben zur Betriebstemperatur, aber:
Empfehlung > 60 °C am Austritt des Trinkwasserspeichers
Temperaturen < 50 °C sollen vermieden werden
Bei Bedarf (Nach längerem Stillstand): thermische Desinfektion2) empfohlen
Zusammenfassung
Für Kleinanlagen wird eine Regler-Einstellung der Temperatur am Trinkwasserspeicher auf 60 °C empfohlen.
Betriebstemperaturen unter 50 °C sollten aber in jedem Fall vermieden werden.
Bei einem Einsatz von Niedertemperatur-Wärmepumpen sollte aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Nacherwärmung im Warmwasserspeicher durch eine elektrische Zusatzheizung erfolgen.
Großanlagen
Großanlagen sind Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer, z. B. in:
Wohngebäuden,
Hotels,
Altenheimen
Krankenhäusern
Bädern
Sport- und Industrieanlagen
Campingplätzen
Schwimmbädern
Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle
Abgrenzung
Volumen des Trinkwasserspeichers > 400 Liter (gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser) oder
Leitungsvolumen1) > 3 Liter
Bauanforderung
Eine vollständige Aufheizung des Trinkwasserspeichers muss möglich sein (hierzu ggf. Mischeinrichtung erforderlich)
Bei Leitungsvolumen1) > 3 Liter ist eine Zirkulationsleitung erforderlich
Betriebsanforderung
Austrittstemperatur am Trinkwasserspeichers > 60 °C; kurzzeitige, betriebsbedingte Unterschreitungen sind zulässig (z.B. Entnahme)
Betriebstemperatur der gesamten Anlage dauerhaft > 55 °C.
Daher: Abfall der Temperaturschichtung bis zum Anschlusspunkt der Zirkulationsleitung in den Trinkwasserspeicher < 5 K)Täglich 1x vollständige Aufheizung des Trinkwasserspeichers > 60°C
Zusammenfassung
Bei Großanlagen muss entweder das Wasser am Warmwasseraustritt des Speichers auf mindestens 60 °C erwärmt werden. Alternativ ist auch ein Austausch des kompletten Speichervolumens (Nutzinhalt) innerhalb von 72 Stunden zulässig.