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Sperrzeiten der EVU

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a:

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gibt es nach Inkrafttreten § 14a des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Neuerungen für das Abschalten oder Reduzierung der
Leistungsaufnahme von Wärmepumpen.

Eine Wärmepumpe zählt zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, wenn die gesamte Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (Tauchheizkörper,
Flanschheizung, Rohrheizung) mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW übersteigt. Eine
separater Heizstromzähler ist nicht erforderlich, auf Wunsch des Betreibers aber weiterhin möglich.

Die meisten Energieversorgungsunternehmen (EVU) bieten für Wärmepumpen ein Sonderabkommen
mit einem günstigeren Strompreis an. Dafür muss nach der Bundestarifverordnung das EVU in der Lage
sein, bei Lastspitzen im Versorgungsnetz, Wärmepumpen abzuschalten und zu sperren. Während der
Sperrzeiten steht die Wärmepumpenanlage zur Wärmeerzeugung des Hauses nicht zur Verfügung.
Deshalb ist in den Wärmepumpen-Freigabezeiten Energie nachzuschieben, was zur Folge hat, dass die
Wärmepumpe oder der zweite Wärmeerzeuger entsprechend größer zu dimensionieren ist.

Dimensionierung:

Die errechneten Wärmebedarfswerte für die Heizungs- und Warmwasserbereitung
sind zu addieren. Soll auf die Zuschaltung eines zusätzlichen 2. Wärmeerzeugers während der Sperrzeit
verzichtet werden, muss die Summe der Wärmebedarfswerte mit dem Dimensionierungsfaktor f
multipliziert und die Wärmepumpe entsprechend größer ausgelegt werden. Bei monoenergetischen
bzw. bivalenten Anlagen kann auch der zweite Wärmeerzeuger die zusätzlich benötigte Leistung zur
Verfügung stellen.

Berechnungsgrundlage:

24 h

24 h

f =

――――――

=

――――――――

Freigabedauer

24 h - Sperrdauer

Sperrdauer
(gesamt)

Faktor

2 h

1,1

4 h

1,2

6 h

1,3

Info

HINWEIS
Sobald ein Signal für die Sperre der Wärmepumpe gesetzt wird, muss das Signal für
mindestens 10 Minuten aktiv sein. Nach dem Abfall des Signals darf dieses frühestens nach 10 Minuten wieder aktiviert werden.

Im Allgemeinen genügt bei massiv gebauten Häusern, insbesondere bei Fußbodenheizung, das vorhandene Wärmespeichervermögen, um auch die maximale Sperrzeitdauer von zwei Stunden mit nur geringer Komforteinbuße zu überbrücken, so dass auf die Zuschaltung des zweiten Wärmeerzeugers (z.B. Heizkessel) während der Sperrzeit verzichtet werden kann. Die Leistungserhöhung der Wärmepumpe oder des zweiten Wärmeerzeugers ist jedoch wegen der erforderlichen Wiederaufheizung der Speichermassen erforderlich.

Warmwasserbereitung

Siehe: Warmwasserbereitung Kleinanlage – Vereinfachtes Verfahren

Durchschnittlich ist eine zusätzliche Heizleistung der Wärmepumpe von 0,2 kW pro Person für das Warmwasser zu berücksichtigen.

kW

𝑄𝐻,𝑊𝑊= 0,2 x

―――

x 𝑛𝑃𝑒𝑟𝑠𝑜𝑛𝑒𝑛

Person

mit:

𝑄𝐻,𝑊𝑊

𝑛𝑃𝑒𝑟𝑠𝑜𝑛𝑒𝑛

Wärmebedarf WW-Bereitung (in kW)

Anzahl Personen für die WW-Bereitung

Schwimmbeckenwasser-Erwärmung

Freibad

Der Wärmebedarf für eine Schwimmbeckenwasser-Erwärmung hängt stark von den Nutzungsgewohnheiten ab. Er kann größenordnungsmäßig dem Wärmebedarf eines Wohnhauses entsprechen und ist in solchen Fällen gesondert zu berechnen. Erfolgt jedoch nur eine gelegentliche Aufheizung im Sommer (heizfreie Zeit), braucht der Wärmebedarf unter Umständen nicht berücksichtigt zu werden. Die überschlägige Ermittlung des Wärmebedarfs ist abhängig von der Windlage des Beckens, der Beckentemperatur, den klimatischen Bedingungen, der Nutzungsperiode und ob eine Abdeckung der Beckenoberfläche vorliegt.

Anhaltswerte für den Wärmebedarf von Freibädern bei einer Nutzung von Mai bis September

Wassertemperatur

20 °C

24 °C

28 °C

mit Abdeckung*

100 W/m²

150 W/m²

200 W/m²

ohne Abdeckung Lage geschützt

200 W/m²

400 W/m²

600 W/m²

ohne Abdeckung Lage teilgeschützt

300 W/m²

500 W/m²

700 W/m²

ohne Abdeckung ungeschützt (windstark)

450 W/m²

800 W/m²

1000 W/m²

*Verminderte Werte für Becken mit Abdeckung gelten nur bei privaten Schwimmbädern bei einer Nutzung von bis zu 2h pro Tag

Info

HINWEIS
Für die Erstaufheizung des Beckens auf eine Temperatur von über 20 °C ist eine Wärmemenge von ca. 12 kWh/m³ Beckeninhalt erforderlich. Je nach Beckengröße und installierter Heizleistung sind damit oft Aufheizzeiten von mehreren Tagen erforderlich.

Hallenbad

Raumheizung

Die Raumheizung erfolgt im Allgemeinen über eine Radiatoren- oder Fußbodenheizung und/oder ein Heizungsregister in der Entfeuchtungs-/Belüftungsanlage. In beiden Fällen ist eine Wärmebedarfsberechnung – je nach technischer Lösung – notwendig.

Schwimmbeckenwasser-Erwärmung

Der Wärmebedarf hängt von der Beckenwassertemperatur, der Temperaturdifferenz zwischen Beckenwasser und Raumtemperatur sowie der Nutzung des Schwimmbades ab.

Anhaltswerte für den Wärmebedarf von Hallenbädern

Raumtemperatur

Wassertemperatur

20 °C

24 °C

28 °C

23 °C

90 W/m²

165 W/m²

265 W/m²

25 °C

65 W/m²

140 W/m²

240 W/m²

28 °C

20 W/m²

100 W/m²

195 W/m²

Info

HINWEIS
Bei ganzjähriger Beheizung eines Schwimmbades empfiehlt sich bei hohem Wärmebedarf eine separate Schwimmbad-Wärmepumpe.