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Wird das Gerät bodengleich aufgestellt ist ein Sicherheitsbereich (2) von 2 Meter umlaufend, um das Gerät einzuhalten. In diesem Bereich dürfen sich keine Zündquellen, wie Steckdosen, Lichtschalter, Lampen, elektrische Schalter oder andere dauerhafte Zündquellen sowie Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen, Lichtschächte, Öffnungen zur Kanalisation und dergleichen befinden. Weiterhin sind dort Brandlasten zu vermeiden. Offene Abläufe zu einer tieferen Fläche sind zulässig, wenn sich dort im Umkreis von 2 Metern keine Abläufe ins Kanalsystem befinden. Innerhalb des Sicherheitsbereiches sind Gebäudedurchbrüche luftdicht auszuführen. Der Sicherheitsbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. Das Gerät ist so zu positionieren, dass im Falle einer Leckage kein Kältemittel in benachbarte Gebäude gelangt. Im Sicherheitsbereich dürfen keine baulichen Veränderungen erfolgen, durch die der Sicherheitsbereich verletzt wird.

(1) Seitlicher Mindestabstand: 2,0 m

(2)Seitlicher Serviceabstand: 0,8 m

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  • Ansaugseitiger Mindestabstand: 0,3 m

  • Aufstellung in Senken nicht gestattet

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Sicherheitsbereich (bodengleiche Aufstellung) der Wärmepumpe

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Sicherheitsbereich (bodengleiche Aufstellung) bei Eckaufstellung

  • Beispiel für eine wandnahe Aufstellung

  • maximal 2 Wände zulässig

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Sicherheitsbereich (bodengleiche Aufstellung) bei Freifeldaufstellung

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