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Steinbildung

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  • Maximaler Härtegrad des Füll- und Ergänzungswassers 3°dH11°dH

  • Bei vollentsalztem Wasser (VE-Wasser)(salzarm) darf der Leitwert maximal 100 μS/cm betragen

  • Bei teilentsalztem Wasser (salzhaltig) darf der Leitwert maximal 1500 500 μS/cm betragen

  • Der pH-Wert muss zwischen 7,5 - 9 liegen

  • Der Grenzwert für abfiltrierbare Stoffe im Heizungswasser liegt bei < 30 mg/l

Note

ACHTUNG
Bei der Verwendung von vollentsalztem Wasser ist darauf zu achten, dass der minimal zulässige pH-Wert von 8,2 nicht unterschritten wird. Eine Unterschreitung kann zur Zerstörung der Wärmepumpe führen

Gegebenenfalls, beispielsweise bei bivalenten Anlagen sind zusätzlich die in der folgend aufgeführten Tabelle aufgelisteten Vorgaben zu berücksichtigen, bzw. die genauen Richtwerte für Füll- und Ergänzungswasser und die Gesamthärte der Tabelle nach VDI 2035 – Blatt 1 entnommen werden.

Info

HINWEIS
Das spezifische Volumen einer Heizungsanlage ist vor Befüllung der Anlage zu ermitteln.

Zur Beurteilung, ob ein Wasser die Tendenz zur Kalkauflösung oder zur Kalkabscheidung hat, wird der sog. Sättigungsindex SI herangezogen. Er zeigt an, ob der pH-Wert dem pH-Neutralpunkt entspricht bzw. um wie viel dieser durch Säureüberschuss unterschritten, oder durch Kohlensäuredefizit überschritten wird. Bei Sättigungsindex unter 0 ist das Wasser aggressiv, neigt zu Korrosionen. Bei Sättigungsindex über 0 ist das Wasser kalkabscheidend.

Info

HINWEIS
Der Sättigungsindex SI sollte zwischen - 0,2 < 0 < 0,2 liegen

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(3) Für Anlagen mit Aluminiumlegierungen ist Vollenthärtung empfohlen.

Note

ACHTUNG
Bei Nichteinhalten der vorgegebenen Grenzwerte des Heizungswassers kann es zum Sachschaden kommen.

  • Der minimal zulässige pH-Wert von 7,5 ist einzuhalten

  • Die angegebenen Grenzwerte der Wasserqualität sind sicherzustellen.

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Bei Anlagen mit überdurchschnittlich großem spezifischem Anlagenvolumen von 50 l/kW empfiehlt die VDI 2035 den Einsatz von teil-/vollentsalztem Wasser.

Note

ACHTUNG
Bei der Verwendung von vollentsalztem Wasser ist darauf zu achten, dass der minimal zulässige pH-Wert von 8,2 nicht unterschritten wird. Eine Unterschreitung kann zur Zerstörung der Wärmepumpe führen

Diese Maßnahmen (z.B. pH-Stabilisator) werden zur Einstellung des pH-Wertes des Heizungswassers getroffen, um die Korrosionsgefahr in der Wärmepumpe und in der Heizungsanlage zu minimieren.

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  • "+" = normalerweise gute Beständigkeit

  • "o" = Korrosionsprobleme können entstehen, insbesondere, wenn mehrere Faktoren mit "o" bewertet sind

  • "-" = von der Verwendung ist abzusehen

Info

HINWEIS
Die Wasserqualität ist nach 4 bis 6 Wochen nochmals zu überprüfen, da sich diese unter Umständen durch chemische Reaktionen während der ersten Betriebswochen ändern kann.