Die meisten Energieversorgungsunternehmen (EVU) bieten für Wärmepumpen ein Sonderabkommen mit einem günstigeren Strompreis an. Dafür muss nach der Bundestarifverordnung das EVU in der Lage sein, bei Lastspitzen im Versorgungsnetz, Wärmepumpen abzuschalten und zu sperren. Während der Sperrzeiten steht die Wärmepumpenanlage zur Wärmeerzeugung des Hauses nicht zur Verfügung. Deshalb ist in den Wärmepumpen-Freigabezeiten Energie nachzuschieben, was zur Folge hat, dass die Wärmepumpe oder der zweite Wärmeerzeuger entsprechend größer zu dimensionieren ist.
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Aufgrund der Vielzahl an Netzbetreibern wird die EVU-Sperre sehr unterschiedlich eingesetzt. Die Bandbreite geht von täglich fest definierten Sperren bis zu sporadischen, lastabhängigen Sperren, die nur bei Lastspitzen im Netz sporadisch eingesetzt werden.
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