Die 3-Liter-Regel aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird zur Definition von Klein- und Großanlagen sowie als Vorgabe für den Bau von Trinkwasser-Installationen genutzt.
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Ein- und Zwei-familienhaus | egal | egal | - | - | |
anderes Gebäude | <400 Liter | ≤3 Liter | - | alle Rohrleitungen ≤3 Liter | |
anderes Gebäude | >400 Liter | ≤3 Liter | - | alle Rohrleitungen ≤3 Liter | |
anderes Gebäude | >400 Liter | >3 Liter | Einbau einer Zirkulation | alle Rohrleitungen ≤3 Liter | |
anderes Gebäude | <400 Liter | >3 Liter | Einbau einer Zirkulation | alle Rohrleitungen ≤3 Liter |
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Bei Großanlagen muss entweder das Wasser am Warmwasseraustritt des Speichers auf mindestens 60 °C erwärmt werden. Alternativ ist auch ein Austausch des kompletten Speichervolumens (Nutzinhalt) innerhalb von 72 Stunden zulässig.
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1) „Leitungsvolumen" bezeichnet den Inhalt einer Rohrleitung vom Trinkwassererwärmer bis zur Entnahmestelle ohne den Inhalt des Rücklaufs zum Trinkwassererwärmer über eine Zirkulationsleitung. Betrachtet werden die einzelnen Leitungsstränge, nicht das Gesamtvolumen der Leitungsanlage.
2) Zur thermischen Desinfektion werden min. 70 °C benötigt. Diese Temperatur muss nicht zwingend durch den Trinkwassererwärmer zu Verfügung gestellt werden. Auch eine externe Zusatzheizung ist möglich.