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ACHTUNG |
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ACHTUNG |
Bei der Installation der Kältemittelrohre müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich Rohrlänge und Erhöhung eingehalten werden.
Bei den Montagearbeiten dürfen keine Fremdstoffe in die Kältemittelleitungen und kein Sauerstoff in den Kältekreislauf gelangen. Die Anschlussleitungen müssen Evakuiert werden. Die Installation von Rohrleitungen sollte auf ein mögliches Minimum beschränkt werden.
Bei den Verlegearbeiten dürfen die Anschlüsse und Leitungen keiner mechanischen Belastung ausgesetzt werden. Die Kältemittelleitungen müssen vor Beschädigung geschützt werden, um Leckagen und das damit
verbundene Austreten von Kältemittel zu vermeiden. Alle Verbindungsstellen zwischen Außen- und Inneneinheit müssen zu Wartungs- und Reparaturzwecken leicht zugänglich sein.
Nach Fertigstellung des Rohrsystems müssen alle Leitungen, unter zu Hilfenahme geeigneter Mittel, auf Dichtheit überprüft werden. Es muss eine Dichtheitsprüfung mit trockenem Stickstoff durchgeführt werden. Bei der Dichtheitsprüfung darf niemals mehr Druck auf die Anlage gegeben werden, als in der Anleitung und auf dem Typenschild deklariert ist.
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ACHTUNG |
Voraussetzungen für Rohrlänge und Erhöhung
Die Standard-Rohrlänge beträgt 15 m. Bis zu einer Länge von 15 m ist keine zusätzliche Kältemittelbefüllung erforderlich. Falls die Rohrlänge mehr als 15 m beträgt, muss das System mit zusätzlichem Kältemittel befüllt werden.
Info |
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HINWEIS |
① Innengerät
② Außengerät
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